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Änderung des Elektrogesetzes kommt
Neue Vorgaben für Entsorgung und Recycling

Die Sammelquote von Elektro- und Elektronikgeräten liegt in Deutschland weit unter der EU-Vorgabe von 65 Prozent. Die Zahlen hinsichtlich Elektroschrott steigen weiter. Hier herrscht dringend Handlungsbedarf – wir wissen das schon länger, die Politik sieht es nun auch ein. Mitte April wurde beschlossen, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz novelliert wird. Im Fokus – fachgerechtere Entsorgung von Elektrogeräten und Ressourcenschonung durch Recycling. Unter uns: als tkbc-Kunde erfüllen Sie das schon heute.
Längst ist klar, dass etwas geschehen muss. Mit Blick auf weltweit mehr als 50 Mio. Tonnen Elektroschrott, die nicht nur reiner Müll, sondern eine Bedrohung für die Umwelt, unsere Zukunft und die Menschen sind (https://www.tkbc.de/post/ganze-gebirge-aus-elektroschrott), ist Handeln dringend gefordert. Bereits zum Jahreswechsel 2019/20 gab es dazu erste Stimmen in der Politik, das bestehende Elektrogesetz auszuweiten. Mitte September 2020 dann der erste Entwurf im Rahmen der Gesetzgebung. Nun wurde der Gesetzänderung in angepasster Fassung zugestimmt. Somit ist alles bereitet für ElektroG3 (ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz trat erstmalig 2005 in Kraft und wurde zuletzt 2015 aktualisiert in ElektroG2). Plan ist, dass das neue Elektrogesetz am 01.01.2022 in Kraft tritt.
Gesetzesänderungen dauern. Hier wird es höchste Zeit, dass etwas passiert. Doch dass es erkannt wurde und nun gehandelt wird, zeigt den richtigen Weg. Und die Bedeutung des Themas ist erkannt, jeder muss aktiv werden. Sobald die Rücknahme und das Recycling von Elektrogeräten vereinfacht wird, kommt keiner mehr daran vorbei. Und die Zeiten des Hortens von Geräten im eigenen Haushalt oder auch im Unternehmen, sollten sich ändern.
Was sich konkret ändern soll:
· Rücknahmestellen sollen ausgeweitet werden, sodass auch Supermärkte und Discounter Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen müssen
· Der Endverbraucher soll besser informiert werden (Hinweispflicht, Kennzeichnung von Geräten etc.)
· Onlinehändler, worüber viele ihre Elektrogeräte beziehen, sollen mehr in die Verantwortung genommen werden / Haftung von Marktplatzbetreibern und Fulfillmentdienstleistern
Wir haben in den letzten Wochen bereits deutlich gemacht, welche Relevanz fachgerechte Entsorgung und das Recyceln von Elektrogeräten, speziell für uns von mobile Devices hat (https://www.tkbc.de/post/recyceln-von-handys-wertvolle-ressourcen-schonen).
Die Änderungen im Gesetz unterstreichen die Dringlichkeit und die Bedeutung des Themas. Es ist einfach ein entscheidender Faktor, der über unsere Zukunft, unsere Umwelt entscheidet. Auch wir stehen auf technische Neuerungen und auf jede Weiterentwicklung. Das impliziert aber nicht, dass damit „alte“ Geräte wert- oder nutzlos sind. Diesen Kreislauf gilt es doch richtig zu nutzen! Nachhaltigkeit, keine bloße Formulierung. Nachhaltigkeit muss gelebt und mit Leben gefüllt werden. So wie wir mit greendevice bereits den Schritt gegangen sind: https://www.tkbc.de/post/unser-zukunftsplan-ist-greendevice.
Spätestens mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum kommenden Jahr kommt wohl niemand mehr an fachgerechter Entsorgung und vor allem Recycling von Elektrogeräten vorbei. Wir sind jedoch nicht erst dann bereit. Wir sind es schon jetzt! Und ein entscheidender Vorteil für unsere Partner und unsere Kunden ist, dass dieses Thema durch greendevice und unser nachhaltiges Programm, wie der tkbc Handy Miete, selbstverständlich ist. Es gehört schlichtweg dazu, zu zukunftsweisendem Handeln und mobile IT in der heutigen Zeit.
Nutzen Sie gerne auch im privaten Bereich zukünftig die Vorteile des Zurückgebens kleiner elektrischer Geräte etc., was das Gesetz leichter macht. Im Business übernehmen wir das für Sie!